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Blindenschrift und Hilfsmittel

Hier erfährst du etwas über die Entstehung der Blindenschrift. Außerdem erkläre ich, wie man als Blinder oder Sehbehinderter mit dem Computer arbeiten kann.

Übersicht über das System der Blindenschrift

Das foto zeigt eine Übersicht über das System der Blindenschrift.

Louis Braille – Erfinder der Blindenschrift

Louis Braille wurde am 04.01.1809 in Coupurai (40 km vor Paris) geboren und starb am 06.01.1852 in Paris. Sein Vater war Sattler. Im Alter von fünf Jahren spielte er alleine in der Werkstatt seines Vaters und versuchte sich selbst als Sattler. Er rutschte mit dem Messer ab und stach sich ins Auge. Obwohl er vom Dorfarzt sofort versorgt wurde, konnte sich die Infektion durch den Schmutz auf das andere Auge ausweiten. Er erblindete. Bereits mit sieben Jahren machte er sich Gedanken über eine Schrift, die man mit den Fingern lesen kann.

Mit zehn Jahren kam er in das Blindenheim „St. Victor“ in Paris. Mit 13 Jahren erfuhr er, dass der Artillerie Hauptmann Charles Barbier eine sogenannte „Nachtschrift“ erfunden hatte. Diese wurde zur Übermittlung geheimer Nachrichten in der Dunkelheit eingesetzt. Die Schrift bestand aus Punkten, die in Karton gedrückt wurden. Louis griff dieses Verfahren auf und schloss drei Jahre später seine Erfindung ab. Mit nur sechs Punkten konnte er 63 Zeichen (Buchstaben, Zahlen, Zeichen, Laute, Noten für Musik) darstellen.

Die Brailleschrift wurde 1878 offiziell zur internationalen Methode für den Unterricht in Blindenschulen erklärt.

Simon am Laptop mit Braillezeile

Auf diesem Foto bin ich zusammen mit Laptop und Braillezeile zu sehen.

Die Braillezeile

In den 1980er Jahren gewann die Blindenschrift durch die Entwicklung der Braillezeilen eine neue Bedeutung. Eine Braillezeile ist ein Ausgabegerät, das an den Computer angeschlossen wird. Die Stromversorgung erfolgt entweder über ein externes Netzteil, dem USB-Anschluss des Computers oder eingebaute Akkus.

Eine Braillezeile stellt die Punktschrift durch kleine Stifte, die piezo-elektronisch angehoben werden, dar. Ein Braille-Element besteht aus acht Punkten. Dies ermöglicht die Darstellung von 256 verschiedenen Zeichen. Eine Braillezeile verfügt in der Regel über 20, 40 oder 80 Elemente. Es kann also nur ein kleiner Ausschnitt des Bildschirmes dargestellt werden.

Durch Steuertasten kann der angezeigte Ausschnitt nach links, rechts, oben und unten bewegt werden. Spezielle Funktionen sind programmierbar. So kann man sich z. B. an den oberen oder unteren Bildschirmrand oder zum Cursor bewegen.

Heutige Braillezeilen verfügen über das so genannte Cursor-Routing. Ober- oder unterhalb jedes Braille-Elementes befindet sich ein kleiner Knopf. Drückt man auf diesen, wird der Cursor an die Stelle geschickt, wo sich das übersetzte Zeichen auf dem Bildschirm befindet. Diese Funktion kann zur schnellen Korrektur eines Textes oder Simulation eines Mausklicks genutzt werden.

Der Screenreader

Ein Screenreader (oft auch als Bildschirmleseprogramm bezeichnet) Ist eine Software, die Blinden oder Sehbehinderten den Zugang zum Textmodus oder der grafischen Benutzeroberfläche ermöglicht.
Informationen, die gewöhnlich auf dem Bildschirm ausgegeben werden, werden für Sehbehinderte vergrößert dargestellt oder mit anderen Farbkontrasten versehen.

Blinden werden diese Informationen entweder akustisch über eine Soundkarte von einer synthetischen Sprache vorgelesen oder taktil über eine angeschlossene Braillezeile in Blindenschrift wiedergegeben. Häufig verwenden Blinde eine Kombination beider Ausgabemedien. Da Screenreader und Computerprogramme meist vollständig über die Tastatur bedient werden, bleiben so die Hände auf der Tastatur während z. B. Menüs, Auswahlllisten oder Texte vorgelesen oder bearbeitet werden.

Der Screenreader ermöglicht auch das Lesen und Bedienen von Webseiten. Bei Grafiken, Animationen oder Videos werden deren Alternativtexte vorgelesen. Dies setzt natürlich eine korrekte Auszeichnung dieser Elemente voraus. Wenn zum Beispiel in einem Shop die Preisangaben durch Grafiken ohne Alternativtext erfolgen, ist Blinden der Zugang verwehrt.

Datum der Veröffentlichung: Montag, 30.10.2006

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